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Homepage von Wellenbrecher e.V., Dortmund, Beckum, Burg, Duisburg, Düren, Euskirchen, Steinfurt. Träger der freien Jugendhilfe. Mitglied im Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) und Bundesarbeitsgemeinschaft Individualpädagogik e.V. (AIM).
Freie Jugendhilfe, Individualmaßnahmen, Stationäre Jugendhilfe, Ambulante, Beratung, Dortmund, Duisburg, Düren, Steinfurt, Reiseprojekte, Erlebnispädagogik, Individualpädagogik, Einzelfallhilfe, Auslandsmaßnahmen, Auslandsprojekte, Erfahrungsorientierte Jugendhilfe, Familienanaloge, Wohnformen, Felxible Betreuungsformen, Haftvermeidung, Jugendhilfemaßnahmen, Multiproblemfamilien, Problemfamilien, Mutter-Kind-Betreuung, Trebegänger, Verfahrenspflegschaften, Bedarfsorientierte Jugendhilfe, sozialpädagogische Einzelbetreuung, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Auslandsbetreuungen, individuelle Jugendhilfe, individualisierte Jugendhilfe, Familienhilfe, individuelle Familienhilfe, individualisierte Familienhilfe, Verfahrenspflege, Haftverschonung, Mädchenarbeit, Mädchenprojekte, 35 KJHG, 35a KJHG, BSHG, SGB VIII, SGB XII, Gewaltprävention
• Erziehungsberechtigte, Kinder und/oder Jugend-liche nehmen Kontakt zum Jugendamt auf oder haben bereits Kontakt.
• Das Jugendamt fragt bei einem der Wellenbre-cherbüros eine Hilfe an. Dabei werden erste Informationen und Einschätzungen durch das Jugendamt weitergegeben, ggf. werden beste-hende Berichte zur Verfügung gestellt.
• Wellenbrecher e.V. informiert das Jugendamt über die Kosten (Fachleistungsstunden bzw. Ta-gessätze). Nach Bedarf wird wellenbrecherintern über ein mögliches Hilfsangebot beraten. Das Ergebnis wird an das Jugendamt zurückgemeldet.
• Häufig findet zunächst ein Fachgespräch statt.
• Danach lernen sich in der Regel alle Beteiligten (Kinder Jugendliche, Eltern(-teile), ein/e Vertre-terIn des Jugendamtes und die MitarbeiterInnen von Wellenbrecher e.V.) bei einem Vorgespräch kennen und besprechen dabei die Ausgangssi-tuation, Vorstellungen, Ziele und ein mögliches Hilfsangebot.
• Bei stationären Maßnahmen folgt eine Anbah-nungsphase, in der das nähere Kennenlernen und Klären der Hilfeinhalte stattfindet.
• Abschließend wird beim Hilfeplangespräch (HPG) der konkrete Hilfebedarf formuliert und noch einmal mit allen Beteiligten besprochen. Im HPG werden Intensität, Umfang, Setting und Ziele vereinbart. Der erstellte Hilfeplan ist Grund-lage der Betreuung und wird in der Regel halbjährlich überprüft.
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