Individuelle integrative Beschulungen

Illustration: Individuelle integrative Beschulung

Betreuungsform

Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Distanzbeschulung von Kindern und Jugendlichen in individualpädagogischen Maßnahmen im In- oder Ausland. Sie wird seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 in Kooperation mit der Sonneck-Schule des Neukirchener Erziehungsvereins durchgeführt. Die Bildungsverläufe der betroffenen Jugendlichen sind häufig gekennzeichnet durch starke Einbrüche in der Schullaufbahn bis hin zur kompletten Schulverweigerung. Eine erfolgreiche Wiederaufnahme schulischen Lernens ist jedoch ein wichtiger Baustein für gesellschaftliche Reintegration und trägt zur Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht bei. Auf diese Art und Weise können Jugendliche aus NRW einen Abschluss nach Klasse 9, 10a oder 10b erlangen. Dabei ist der Prüfungsort beliebig (z. B. Standort der Schule, Projektort im In- oder Ausland).

Spezifische Leistungen

  • Individueller Lernplan für jede Schülerin bzw. jeden Schüler, der nicht nur auf dem individuellen Leistungsstand und Lernvermögen basiert, sondern gleichzeitig die emotionale und motivationale Entwicklung der Schülerin oder des Schülers berücksichtigt
  • Regelmäßiger Austausch des Lernplans sowie der Unterrichtsarbeiten und den dazugehörigen Materialien zwischen den Lehrkräften der Sonneck-Schule und den Lehrer:innen bzw. Lernhelfer:innen vor Ort 
  • Kontinuierliche Kommunikation (telefonisch oder per Email) zwischen allen Beteiligten
  • Vergabe der Schulabschlüsse nach erfolgreicher Teilnahme an zentralen Abschlussprüfungen
  • Aufnahmegespräche am Heimatort
  • Teilnahme der Lehrkraft an Hilfeplangesprächen
  • Besuche der Schüler:innen durch Lehrkräfte der Sonneck-Schule mit zeitweiligem Unterricht in derProjektstelle 
  • Tagungen zum gegenseitigen Austausch und zur Weiterentwicklung der Distanzbeschulung mit Lehrkräften der Sonneck-Schule und Lehrer:innen bzw. Lernhelfer:innen vor Ort.

Merkmale

Zielgruppe: Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit besonderem Förderbedarf
Geschlecht: männlich oder weiblich
Gesetzl. Rahmen: § 27 ff des SGB VIII und NRW-Schulgesetzgebung

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