Wohngruppe

Illustration: Wohngruppen

Betreuungsform

Das Konzept wendet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren und orientiert sich an der pädagogischen Regelgruppenarbeit, mit der eine kontinuierliche pädagogische Betreuung gewährleistet wird. Darüber hinaus schafft sie Raum für die notwendigen psychosozialen Entwicklungsmöglichkeiten und stellt – bei Bedarf – Integra­tions­hilfen für junge Geflüchtete zur Verfügung. Das Leben in einer Gemeinschaft bietet jungen Men­schen neben der Möglichkeit der „individuellen Nachreifung“ einen geschützten sozialen Raum, der das Erlernen alternativer und positiver Lebensstrategien unterstützt. Der Alltag in einer Wohngruppe soll ihnen dabei ein sicheres Umfeld mit verlässlichen Bezugspersonen und ein hohes Maß an konstanten Strukturen bieten. Der „Lernraum Gruppe“ spiegelt in seinem Mikrokosmos andere gesellschaftlich relevante Gruppen und Systeme wieder, ohne deren Empfindlichkeit und Störanfälligkeit zu reproduzieren. Hier können junge Menschen erst einmal ankommen, wie sie sind, um sich dann in einer „fehlerfreundlichen“ Kultur zu erproben und sich zunehmend neuen Impulsen, Erkenntnissen und Verhaltensweisen zu öffnen. Die Dynamik in der Gruppe wird genutzt, um voneinander und dadurch nachhaltig zu lernen.
Wellenbrecher betreibt eine Wohngruppe am Standort Beckum (Wohngruppe „Kompass“).

Spezifische Leistungen

Neben der Gewährleistung einer adäquaten pädagogischen Betreuung und Beaufsichtigung in der Wohngruppe umfasst das Angebot Im einzelnen noch die
  • Unterstützung bei der altersentsprechenden Alltagsgestaltung und -strukturierung
  • Thematisierung der eigenen Lebensgeschichte
  • Aufarbeitung von möglichen traumatischen Erfahrungen
  • Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive.
Teilweise bieten wir am Wohngruppen-Standort auch Raum für Wohnprojekte mit dem Ziel der Verselbstständigung. Zu den Leitungsmerkmalen dieser Hilfeform gehören
  • Beratung und Begleitung im alltäglichen lebenspraktischen Bereich
  • Unterstützung in finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
  • Entwicklung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive und Unterstützung der Jugendlichen bei dieser Aufgabe
  • Förderung der Fähigkeit, alleine zu wohnen und Unterstützung bei der Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses
  • Sprachförderung bei Bedarf
  • Beratung bei persönlichen Problemen
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Beziehungen in allen Lebensbereichen
  • Förderung der Anbindung der Betreuten an stützende soziale Netzwerke vor Ort
  • Kennenlernen und Anbahnung von Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten außerhalb der Jugendhilfe.

Merkmale

Altersgruppe: Jugendliche von 14–18 Jahren
Geschlecht: männlich oder weiblich
Gesetzl. Rahmen: §§ 13, 34 und 41 SGB VIII

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